Sicherheitsprüfung nach GUV 2.10 DIN VDE 0701/0702/0751
Nach den Unfallverhütungsvorschriften GUV 2.10; UVV VBG4 müssen alle elektrischen Anlagen und Geräten in bestimmten Zeitabständen einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden.
Prüffristen
Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel | 4 Jahre | Auf ordnungsgemäßen Zustand (VDE0105 Teil 100) | Elektro- fachkraft |
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | Auf ordnungsgemäßen Zustand (VDE0105 Teil 100) | Elektro- fachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen) | 1 Monat | Auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms,
Erdungs- widerstand- messung |
Elektrofach- kraft oder elektro-technisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in Stationären Anlagen - in vorübergehend stationären Anlagen | 6 Monate arbeitstäglich |
Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtungen | Benutzer |