Sicherheitsprüfung nach GUV 2.10 DIN VDE 0701/0702/0751

Nach den Unfallverhütungsvorschriften GUV 2.10; UVV VBG4 müssen alle elektrischen Anlagen und Geräten in bestimmten Zeitabständen einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden.

Prüffristen

Anlage / Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel 4 Jahre Auf ordnungsgemäßen Zustand (VDE0105 Teil 100) Elektro- fachkraft
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr Auf ordnungsgemäßen Zustand (VDE0105 Teil 100) Elektro- fachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen) 1 Monat Auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungs-
widerstand-
messung
Elektrofach- kraft oder elektro-technisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in Stationären Anlagen - in vorübergehend stationären Anlagen 6 Monate
arbeitstäglich
Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtungen Benutzer