Elektrische Schiebetore

Auch der Betreiber muss die gesetzlichen Prüfpflichten einhalten: So müssen kraftbetätigte Tore und Schranken mindestens einmal jährlich von Sachkundigen auf den sicheren Zustand hin überprüft werden. Erst mit dieser Prüfung bleibt auch die Gewährleistung erhalten. Sichern Sie sich deshalb mit einem Prüf- und Wartungsvertrag ab.

Und das können Sie von einem Prüf- und Wartungsvertrag erwarten: Durch eine sorgfältige Wartung und Prüfung stellen wir den Ist- Zustand der betriebenen Anlage fest. Dieser wird geprüft und mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Soll-Zustand abgeglichen, einschließlich notwendiger Wartungsarbeiten, wie z.B. Nachstellarbeiten. Bei beeinträchtigenden Funktionsstörungen wird durch Ausbessern oder Austauschen des fehlerhaften Aggregats Ihre Anlage wieder instand gesetzt. Beste Argumente für einen Prüf- und Wartungsvertrag: Wir prüfen: Schrankenanlagen, Schiebetoranlagen, Sektionalltore sowie Rolltore.

Was wir prüfen: Neben der allgemeinen Zustandskontrolle der Toranlage / Schrankenanlage werden z. B. der Torlauf bei ausgekoppeltem Motor, die Befestigung der Führungsschienen und Anker, Rollenböcke, Rollenhalter sowie Funktion und Zustand der Torsionsfedern geprüft und falls notwendig geschmiert. Auch Antrieb und Steuerung werden eingehend getestet und justiert.

Folgende Normen sind Teil der Prüfungen: UVV (Unfallverhütungsvorschriften), BGR 232 (bisher ZH 1/494), EN 13241-1 Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten Türen und Tore ASR A1.7 ASR A1.7 (Auzug)